Rundfunkservice.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für kostenlose Audio-Beiträge von Rundfunkservice.de
Kostenlose Audiobeiträge werden vorzugsweise an UKW- und Kabel-Radios und Redaktionen, geliefert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Internetradios beliefert werden.
Audiobeiträge dürfen von dem bei Rundfunkservice.de registrierten Abnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Verwendung durch mehrere Mitarbeiter oder Studios innerhalb eines Radios ist natürlich gestattet. Rundfunkservice.de behält sich vor, Bestellungen / Lieferungen abzulehnen.
Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt bzw., unterliegen dem Copyright.
Audiobeiträge dürfen nicht gekürzt, überspielt, übersprochen o. ä. werden. Sofern Audiobeiträge neutral, ohne Musikbett bzw. Hintergrund angeboten werden, sind sie jedoch dazu bestimmt, dass der Abnehmer sie in das jeweilige On Air-Design einbindet und eigene Musikbetten und Hintergründe einspielt.
Die Lieferung der Beiträge erfolgt nach Bestellung per E-Mail, an die vom Abnehmer genannte E-Mail-Adresse oder nach besonderer Absprache per Direktabruf von unserem Server.
Die Nennung des Autors und Sprechers im Beitrag muß veröffentlicht werden. Zudem sollte bei der An- und Abmoderation der Sprecher genannt werden. Sofern die Beiträge Werbung für Sponsoren enthält, gehört diese zum Beitrag und darf gleichfalls nicht entfernt oder überspielt werden.
Die gelieferten Beiträge sind nach dem aktuellen Einsatz / der Sendung von jeglichen Datenträgern (Festplatte) des Radios zu löschen und dürfen nicht weiterverwendet werden.
Das jeweilige Radio verpflichtet sich ausdrücklich NUR DEN JEWEILS AKTUELL GELIEFERTEN BEITRAG zu senden und gleichfalls bei der Lieferung genannte Sperrfristen für Beiträge einzuhalten.
Rundfunkservice.de setzt beim Bezug von kostenlosen Audiobeiträgen voraus, dass der Abnehmer auf seiner Homepage (Startseite) mit einem Banner auf Rundfunkservice.de hinweist. Sofern der Abnehmer einen entsprechenden Link oder Banner liefert, wird dieser auch bei Rundfunkservice.de online gestellt.
Handlungsgegenstand von Rundfunservice.de ist die Erstellung und Verbreitung von Pressetexten und Audiobeiträgen. Rundfunkservice.de nutzt hierbei als Distributionskanäle: E-Mail und Online-Datenbanken (Server). Trotz redaktioneller Überprüfung und redaktioneller Bearbeitung ist der Nachrichtengeber für den Inhalt verantwortlich; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Ausgenommen davon sind freie redaktionelle Inhalte von Rundfunkservice.de. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich bei Lieferung (z.B. E-Mail) mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet Rundfunkservice.de nicht. Der Nachrichtengeber hat Rundfunkservice.de von Ansprüchen Dritter freizuhalten und etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Rundfunkservice.de behält sich vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt. Rundfunkservice.de hat keinen Einfluß darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von Rundfunkservice.de ausgeschlossen. Rundfunkservice.de ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden.
Für etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehende Bearbeitungsfehler haftet Rundfunskervice.de bei kostenlosen Audiobeiträgen nicht. Entsprechendes gilt bei digitaler Anlieferung.
Die Haftung von Rundfunkservice.de ist u.a. ausgeschlossen bei:
zeitlichen Verzögerungen in der Distribution, aus welchen Gründen auch immer;
Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen, höhere Gewalt, Krankheit;
Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte;
bei weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung;
bei allen kostenfrei bereitgestellten Beiträgen hinsichtlich Qualität, rechtzeitiger Zustellung und
bei Ausfall der angebotenen Leistung.
Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den Interessen der Parteien am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Es wird zudem auf die Hinweise im Impressum der Seite Rundfunkservice.de verwiesen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hagen/Westf.